HA VI. Rep.92 Becker A Nr.55
Briefwechsel mit Prof. Richard Anschütz, Direktor des Chemischen Instituts der Universität Bonn
282. C.H.B. an Seine Magnifizenz. Herrn Geheimrat Richard Anschütz Bonn, 9.11.1915
Ew. Magnifizenz
danke ich nochmals schriftlich für das Vertrauen, das Sie in mich setzten, als Sie aufforderten, am 27. Januar die Kaisergeburtstagsrede zu übernehmen. Nach reiflichem Überlegen habe ich mich entschlossen, die ehrenvolle Aufgabe anzunehmen, und ich werde mich nach Kräften bemühen, ein Thema zu wählen, das zugleich aktuell und doch nicht politisch, sondern wissenschaftlich ist. Sobald der Plan fester steht, werde ich mir erlauben, einmal persönlich mit Ihnen Rücksprache zu nehmen.
Sollte ich um diese Zeit als Dolmetscher Verwendung gefunden haben, so würde es ja ein Leichtes sein, eventuell mit Hilfe Ew. Magnifizenz mich für den 27. Januar frei zu bekommen. Ich glaube aber, daß ich dann so wie so frei sein werde, da ich in der ersten Hälfte Januar in Berlin für die Deutsch-türkische Vereinigung tätig bin und deshalb wohl für den ganzen Monat reklamiert werde.
Mit verbindlicher Empfehlung
bin ich in bekannter Verehrung Ew. Magnifizenz ergebenster (C.H.B.)
283. Rektor Anschütz an C.H.B. Bonn, 5.2.1916
(Maschinenmanuskript)
Sehr geehrter Herr College!
Hierdurch beehre ich mich Ihnen ergebenst mitzuteilen, daß die Kommission von Ihrem freundlichen Anerbieten das angegebene Thema
Die Türkei und Wir
für den Universitäts-Ostergruß zu bearbeiten gern Gebrauch machen und den Aufsatz in die Sammlung aufnehmen wird.
Ich erlaube mir Sie noch einmal an die Aufforderungsbedingungen zu erinnern, die den Umfang und die Lieferzeit betreffen. Nach dem mit dem Verlag vorgesehenen festen Ab-machungen darf der Einzelbeitrag den Umfang von 5 Oktavseiten (etwa 29-30 Zeilen die Seite) nicht übersteigen und muß am 29. Februar druckfertig (mit Maschinenschrift geschrieben) auf dem Rektorat sein. Nur dadurch wird eine rechtzeitige Fertigstellung des Büchleins ermöglicht.
Da der Verlag der Universität 3500 Exemplare kostenlos zu liefern verpflichtet werden soll, so kann von ihm eine Honorarzahlung nicht gefordert werden.
Für Ihre Bereitwilligkeit spreche ich Ihnen noch meinen verbindlichsten Dank aus.
Gez. Anschütz
284. Prof. Anschütz an Unter-Staatssekretär C.H.B. Bonn, 26.8.1919
Sehr verehrter Herr Kollege!
Viele von uns, unter denen auch ich mich befand, haben es aufrichtig bedauert, daß Sie zum schlichten Jubiläum unserer Universität nicht kommen und einige Tage unter uns weilen konnten, da wir über Ihre Reformpläne gern mit Ihnen gesprochen hätten. Denn durch die im Laufe des Sommersemesters gepflogenen Beratungen in der Fakultät hat jeder von uns Gele-genheit gehabt, sich über seine Stellungnahme zu diesen Plänen klar zu werden. Neuerdings hat sich unser Kollege Goetz bemüßigt gesehen, in der Kölnischen Zeitung vom Sonntag, 27. Juli Nr. 643 einen Aufsatz über Hochschulreform und Hochschullehrer zu veröffentlichen. Was er darin von den naturwissenschaftlichen Instituten und Institutsdirektoren sagt, wird der Leser, da Goetz Bonner Professor ist, unwillkürlich auf Bonner Verhältnisse beziehen, in die Goetz keine Einsicht hat. Was Goetz denkt, kann mir gleichgültig sein, aber großen Wert lege ich darauf, daß Sie die richtige Anschauung von den Verhältnissen haben, wie Sie an dem meiner Leitung unterstellten Institut geordnet sind. Meinen Darlegungen schicke ich eine Abschrift der Zusammenstellung meiner Honorareinnahmen und -abgaben für das Rech-nungsjahr 1913 voraus, die mir Geheimrat Hövermann auf meinen Wunsch anfertigte. Dieses Jahr brachte mir vor dem Krieg die höchsten Einnahmen:
- Im Sommer-Semester 1913 hörten 325 Studierende anorganische Experimentalchemie.
- Im Winter-Semester 1913/14 hörten 298 Studierende organische Experimentalchemie
- Im Sommer-Semester 1913 hatten die praktischen Übungen im Laboratorium belegt: 196 Chemiker, Lehramtskandidaten und Pharmazeuten, 150 Mediziner
- Im Winter-Semester 1913/14: 190 Chemiker, Lehramtskandidaten und Pharmazeuten, 66 Mediziner.
Die Honorareinnahme für das Rechnungsjahr 1913 hat betragen:
- Experimentalchemie A 2528,00 Mark
- Praktikum für Pharmazeuten B I. 5372,00 M
Davon ab an Prof. Frerichs I’1790 3581,33 Mark
- Praktikum für Mediziner B II 6698,00 M
Ab an Prof. Benrath II’2232 4465,33 Mark
Ab für Oberlehrer B III 3774
Ab an Prof Benrath III’ 1258 2516,00 Mark
- Großes Praktikum B IV 5712,00 M
Ab an Prof. Benrath 910 M
Ab an Prof, Trimbach 102 M
Ab an Prof. Kippenberger 102 M
Ab an Prof. Frerichs 102 M IV’ 1224,00 M 4488,00 Mark
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40334,66 Mark
Für den Quaestor als Tantième – 806,69
Bleiben 39527,97 Mark
Gestundete Honorare C 472,39
Für den Quaestor ab 94,48 377,91
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39 905,88
Davon bleiben abzugsfrei 3000 M
Einzubehalten sind von 1000 M 25% = 250 M
Von 35 905,88 M 50% = 17 952 M 18202,94 Mark
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bleiben bar 21 702,94
gez. Hövermann
Zur Erläuterung dieser Zahlen bemerke ich folgendes:
Von den Praktikantengebühren des Direktors erhalten am hiesigen chemischen Institut die Abteilungsvorsteher ein Drittel, nur die Gebühren der organisch arbeitenden Praktikanten erhält der Direktor unverkürzt, da am Institut noch kein Abteilungsvorsteher für organische Chemie vorhanden ist, also der Direktor selbst den Dienst des Abteilungsvorstehers versieht. Von der Gesamteinnahme an Praktikantengebühren: B I+B II + B III + B IV = 21.556,00 M gab der Institutsdirektor an die Abteilungsvorsteher I’ + II’ + III’ + IV’ = 6.505,34 M
ab. Es blieben ihm 15.050,66 M, die dem Honorarabzugsverfahren unterworfen werden, also
7.525,83 M ! Das sind die „riesigen Praktikantengelder“.
Meines Wissens gibt kein anderer Direktor eines chemischen Instituts einer preußischen Universität so viel – ein Drittel – seines Praktikantenhonorars an seine Abteilungsvorstände ab, eine Abgabe die in dieser Höhe meiner Ansicht allgemein eingeführt werden sollte.
Bei meiner Berufung hatte ich darüber in Gegenwart von Elster ein mir im Gedächtnis geblie-benes Gespräch mit Althoff:
Er: Wieviel wollen Sie von den Institutsgebühren Ihren Abteilungsvorständen abgeben?
Ich: Ein Drittel.
Er. Ein Sechstel wäre auch genug.
Ich: Mir war als Extraordinarius unter Kekulé das Drittel doch sehr angenehm und ich möchte meinen Nachfolger nicht schlechter gestellt sehen,
Er: Edel gedacht, aber nötig ist’ s nicht.
So blieb es bei dem Drittel.
Im Anschluß an diese Betrachtung möchte ich empfehlen, auch den Unterrichtsassistenten einen Anteil an den Institutsgebühren zu geben: von jedem Praktikanten, den sie auszubilden haben etwa 5 M für das Vollpraktikum und 3 M für das Halbpraktikum. Um diesen Gebührenanteil wären vorher die Praktikantenhonorare des Institutsdirektors bei der demnächst kommenden allgemeinen Erhöhung der Praktikantengebühren zu erhöhen. Das Tantièmen-System halte ich für durchaus zweckmäßig. In der Beteiligung am Honorar liegt ein Anreiz, sich für das Blühen des Instituts mit einzusetzen.
Ich wende mich zum Vorlesungshonorar, das im Rechnungsjahr 1913/1914 14.177,61 M betrug, eine Summe, in die ich das ohne Abzug gebliebene Honorar von 3750 M und das 1913 eingegangene gestundete Honorar einbegriffen habe. Goetz macht keinen Unterschied zwischen theoretischen und Experimental-Vorlesungen. Er sagt von der Vorlesungstätigkeit: die Arbeitsleistung ist die gleiche, ob der Lehrer vor 2 bis 4 oder vor 200 bis 400 Studenten doziert. Das ist richtig für die Vorbereitung, unrichtig für die Ausführung. Abgesehen vom Experimentieren ist eine in einem überfüllten Hörsaal vor 300 Studenten täglich gehaltene freie Vorlesung eine große körperliche und seelische Anstrengung, die Vorlesung vor 2 oder 4 Zuhörern eine bequeme Unterhaltung. Wird die Vorlesung reichlich mit Experimenten aus-gestattet, so kommt dazu, daß der Vortragende viele Experimente, die er ein Jahr lang nicht ausgeführt hat, vor der Vorlesung wieder einübt, besonders bei einem Wechsel des Vorle-sungsassistenten. Er muß stets die von dem Assistenten aufgebauten Apparate und hingestellten Reagentien vor der Vorlesung sorgfältig prüfen, wenn ihm nicht in der Vorlesung Experimente mißlingen sollen. Nicht wenige Versuche sind, wenn sie mißlingen, gefährlich in erster Linie für den Dozenten und den ihn unterstützenden Vorlesungsassistenten. Den unglücklichen Zufall wird man trotzdem nie ganz ausschalten können und keiner von uns ist ohne Verletzungen durch schlagendes Glas bei unvorhergesehenen Explosionen oder durch die Gesundheit oft schwer schädigendes Einatmen giftiger Dämpfe bei der Vorlesung von stürmisch entwickelnden Gasapparaten davongekommen. Aber auch die theoretische Vorbereitung der Vorlesungen über eine in so rascher Entwicklung begriffene Wissenschaft wie die Chemie ist ebenso zeitraubend wie die Vorbereitung für eine dem Gebiet der Geisteswissenschaften angehörige Vorlesung.
Ich will damit begründen, das einmal das Honorar billigerweise mit der Zahl der Zuhörer wachsen soll und daß die Vorlesungen über Experimentalchemie unbedingt höher honoriert zu werden verdienen, als Vorlesungen, bei denen der Dozent ein wohl vorbereitetes Heft seinen Zuhörern in die Feder diktiert.
Dazu kommt, daß der Direktor eines großen chemischen Instituts mehr als irgend ein anderer Dozent von den Verwaltungsgeschäften aller Art in Anspruch genommen wird. Hat er noch das Glück, größere Erweiterungsbauten oder Neuanlagen bewilligt zu bekommen, so erfordern Vorbereitung und Überwachung der Einrichtungen, Einarbeitung auf die neuen Apparate einen großen, außergewöhnlichen Aufwand an Zeit und Arbeitskraft von dem durch die gewöhnlichen beruflichen und wissenschaftlichen Arbeiten dauernd beanspruchten Institutsdirektor.
Die Ordinarien der theologischen, juristischen und humanistischen Fächer der philosophischen Fakultät führen dagegen ein viel ungebundeneres freieres Leben; meist haben sie die Nachmittage für sich, so wie Samstag und Montag ganz frei. Dem gegenüber ist der Direktor eines großen Instituts täglich 6 bis 8 Stunden an sein Institut beruflich gebunden; es bleibt ihm im Semester tatsächlich nur der Samstag Nachmittag an den Wochentagen zur Erholung.
Drückt man die Stellen der Direktoren der chemischen Institute der Universitäten noch mehr herunter, als es durch das Honorarwahrungsverfahren geschehen ist, dann wird der jetzt schon starke Wettbewerb der chemischen Industrie mit dem Staate, dem letzteren oft genug die tüchtigsten Kräfte entziehen.
Mit den herzlichsten Grüßen von Haus zu Haus verbleibe ich
Ihr getreuer Kollege Richard Anschütz.
285. C.H.B. an Richard Anschütz. Berlin W8, 3.9.1919
(Maschinenkopie)
Hochverehrter Herr Kollege!
Empfangen Sie meinen herzlichen Dank für Ihren ausführlichen Brief vom 26. August, den ich mit großem Interesse gelesen habe. Es ist mir äußerst wertvoll, derartigdetaillierte Unterlagen zu erhalten, und kann ich verstehen, daß Sie sich durch generalisierende Bemer-kungen beeinträchtigt fühlen mußten. Ich kann Ihnen aber versichern, daß auf diesem Gebiet nicht überall gesunde Verhältnisse bestehen und manches reformiert werden muß. Sie wissen aus meinem Büchlein, daß ich mit der wichtigen Schlußbemerkung Ihres Briefes völlig ein-verstanden bin. Wenn man erste Kräfte haben will, muß man sie erstklassig bezahlen, und das gilt namentlich für Gebiete, die für die Industrie Bedeutung haben. Gerade aus diesem Grund bin ich ja so für die Erhaltung der Kolleggelder, weil die staatlichen Gehälter ja differenzieren können, aber doch nie so hoch gehen können wie unter Umständen die Einnahmen aus Kolleggeldern. Ich bin jetzt dabei, mir die nötigen statistischen Unterlagen für das von mir geplante Garantiesystem zu beschaffen.. Dafür werden Ihre Darlegungen ein wertvolles Material sein.
Wie sehr ich bedauerte, an dem Jubiläum nicht teilnehmen zu können, hatte ich ja der Fakultät schon geschrieben. Aber gerade bei meiner Liebe für Bonn brachte ich es nicht übers Herz, dies von mir so ganz anders geplante Fest mitzufeiern.
Mit freundlichen Grüßen, auch an Ihre verehrte Gattin,
Ihr Ihnen verehrungsvoll ergebener (C.H.B), Unterstaatssekretär